Symbolfoto Menüpunkt Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Vorarlberger Landesverband für Psychotherapie (VLP) erfolgt durch den Beitritt zum Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP). Alle VLP-Mitglieder sind zugleich auch Mitglieder des ÖBVP.

Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im VLP und im ÖBVP

  • In die Liste des BMSGPK eingetragene Psychotherapeut:innen
  • Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision
  • Psychotherapeut:innen in Ausbildung
  • Überwiegender Dienstort, Berufssitz oder Wohnort im Bundesland Vorarlberg

Höhe der Mitgliedsbeiträge

Eingetragene Psychotherapeut:innen
Mitgliedschaftsbeitrag € 356,00 / p.a.
Aufnahmegebühr € 85,00
Ausbildungskandidat:innen
Aufnahmegebühr keine
KandidatInnen im Propädeutikum € 20,00 / p.a.
KandidatInnen im Fachspezifikum vor dem Status € 60,00 / p.a.
KandidatInnen im Fachspezifikum in Ausbildung unter Supervision € 120,00 / p.a.

Der Mitgliedsbeitrag wird vom ÖBVP vorgeschrieben und eingehoben.

Tipp: Der ÖBVP-Mitgliedsbeitrag ist bei Ihrer jährlichen Arbeitnehmer:innenveranlagung unter den Werbungskosten "Sonstige Beiträge zu Berufsverbänden" absetzbar.

Mehr Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie auf der Website des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie (ÖBVP) / Mitgliedschaft.

Bei Fragen steht Ihnen das VLP-Büro gerne zur Verfügung.
T 05572.214 63
E psychotherapie@vlp.or.at

Downloads

Antrag auf Mitgliedschaft im ÖBVP (PDF)
Mitgliederservice / Vorteile (PDF)
Mitgliedschaftsbedingungen (PDF)

Versicherungen

Seit 01.01.2016 benötigen alle eingetragenen Psychotherapeut:innen gesetzlich verpflichtend eine Berufshaftpflichtversicherung. Der aufrechte Versicherungsschutz muss dem Bundesministerium für Gesundheit auf Verlangen vorgelegt werden.

Spezielle Angebote der Generali Versicherung mit Sonderkonditionen für ÖBVP-Mitglieder finden Sie auf der Website des Österreichischen Bundesverbandes (ÖBVP) / Versicherungen.

An- und Abmeldungen der Versicherungen erfolgen ausschließlich über den ÖBVP.

Kündigung der Mitgliedschaft

Der Austritt aus dem Verein kann jederzeit ohne Angabe von Gründen bekannt gegeben werden (§ 6(2) der Statuten). Er muss dem Präsidium des ÖBVP bis spätestens 30. November schriftlich mitgeteilt werden und tritt mit Jahresende in Kraft. Der Mitgliedsbeitrag ist im Jahr des Austrittes vollständig zu bezahlen. Das austretende Mitglied hat bis zum Ende dieses Jahres noch Anspruch auf alle statutarischen und Service-Leistungen des ÖBVP.

Die Mitgliedschaft erlischt jedenfalls durch den Tod (bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit), durch Streichung oder durch Ausschluss.