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Rechtsinformationen

Die psychotherapeutische Berufstätigkeit ist in Österreich seit 01.01.1991 gesetzlich geregelt. Mit diesem Datum trat das Bundesgesetz über die Ausübung der Psychotherapie (Psychotherapiegesetz), BGBl. Nr. 361/1990, in Kraft. Psychotherapie ist seither ein unverzichtbarer Bestandteil des österreichischen Gesundheitswesens.

Die Rahmenbedingungen für die Ausübung des psychotherapeutischen Berufes werden grundsätzlich vom Gesundheitsministerium und vom Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) festgelegt. Auf der Website des Gesundheitsministeriums können wichtige Richtlinien und Informationen im Bereich der Psychotherapie abgerufen werden.

Das Psychotherapiegesetz und die Richtlinien des Bundesministerium für Gesundheit regeln somit viele relevante Fragen für die Psychotherapie.

Weitere Rechtsinformationen finden Sie auf der Website des Österreichischer Bundesverbandes für Psychotherapie (ÖBVP) / Rechtsinformationen.