Fort- und Weiterbildung erweitert und vertieft die während der Ausbildung zum Psychotherapeuten/zur Psychotherapeutin erworbenen Kenntnisse in der Psychotherapie. Sie vermittelt Handlungskompetenzen für unterschiedliche Felder der Psychotherapie und fördert aber auch die Bereitschaft und Fähigkeit zur interdisziplinären Kooperation im Gesundheitswesen.
Fortbildung ist als selbstverständlicher Bestandteil psychotherapeutischer Berufsausübung zu sehen und definiert sich als eine Interaktion zwischen PsychotherapeutInnen als Lernenden, der sich ständig weiterentwickelnden wissenschaftlichen Erkenntnis, dem Berufs- und Praxisumfeld und ganz allgemein den Einflüssen der Gesundheitspolitik.
Somit gehört gemäß
§ 14 Abs. 1 des Psychotherapiegesetzes, BGBl.Nr. 361/1990, zu den wesentlichen Berufspflichten des Psychotherapeuten, dass er "seinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft auszuüben hat. Diesem Erfordernis ist insbesondere durch den regelmäßigen Besuch von in- oder ausländischen Fortbildungsveran-staltungen zu entsprechen."
Psychotherapeutische Fortbildung setzt zunächst eine fachliche und formell ordnungsgemäß abgeschlossene fachspezifische Psychotherapieausbildung voraus. In der Folge haben PsychotherapeutInnen dafür zu sorgen, dass das hohe Niveau der erlernten Ausbildung beibehalten werden kann. Fortbildung in diesem Bereich bedeutet daher, dass in der jeweils erlernten psychotherapeutischen Methode und auch darüber hinaus immer wieder eine theoretisch und praktisch orientierte Vertiefung zu erfolgen hat.
Berufsbegleitende Fortbildung ist für PsychotherapeutInnen erforderlich,
- weil die Professionalisierung weiter fortschreitet und sich die Psychotherapie parallel zur Veränderung der gesellschaftlichen Lebensbedingungen weiterentwickelt; die Fortbildung soll der reflektierten Auseinandersetzung mit diesen Weiterentwicklungen im Sinne einer Qualitätssicherung dienen
- weil PatientInnen bzw. KlientInnen das Recht auf psychotherapeutische Behandlung haben, die sich aktuell am neuesten Stand der Wissenschaft orientiert;
- weil Psychotherapie ein lebendiger Prozess der wissenschaftlichen Selbstevaluation ist und nicht zuletzt,
- weil PsychotherapeutInnen selbst sich persönlich verändern.
Weiterbildung erfordert eine entsprechende Struktur und kontinuierliche curriculare Ausrichtung, ist auf einen längeren Zeitraum ausgerichtet und dient dazu, eine Qualifikation für eine eigenständige selbstverantwortliche Berufstätigkeit für bestimmte Aufgabengebiete zu vermitteln und entsprechend auszuweisen. Letzeres wird dadurch erreicht, dass am Ende der erfolgten Weiterbildung ein Abschlusszertifikat über die erfolgreich absolvierte Weiterbildung vom Veranstalter ausgestellt wird. Dadurch ist nachgewiesen, auf einem oder mehreren bestimmten Fachgebieten besondere Kenntnisse erworben zu haben. Es gibt hinsichtlich der Weiterbildung keine gesetzlichen Vorgaben.
Weiterbildung setzt ebenso wie die Fortbildung eine fachlich und formell ordnungsgemäss abgeschlossene Ausbildung und die daran anschließende Eintragung in die Psychotherapeutenliste, mit der man die Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung erhält, voraus. Sie beruht auf einem nachvollziehbaren, wissenschaftlich fundierten Curriculum. Sie erweitert oder vertieft die fachliche Kompetenz (z.B. Erweiterung hinsichtlich anderer schulenspezifischer Methoden, Vertiefung hinsichtlich zielgruppenorientierter Anwendungen).