Mit dem Psychotherapie-Gesetz ist die Psychotherapie-Ausbildung seit 1991 gesetzlich geregelt. Sie besteht aus zwei Teilen, einem allgemeinen und einem speziellen Teil.
Der erste allgemeine Teil, das sogenannte Propädeutikum, ist für alle Ausbildungsteilnehmer verbindlich. Er ist die gemeinsame Grundlage für alle PsychotherapeutInnen.
Der zweite spezielle Teil, das sogenannte Fachspezifikum, ist die konkrete Ausbildung in einer von 20 anerkannten Psychotherapie-Methoden.
Das Gremium der PsychotherapeutInnen in Ausbildung
Das Gremium der PsychotherapeutInnen in Ausbildung ist eine Einrichtung des ÖBVP und setzt sich zusammen aus gewählten KandidatenvertreterInnen der Ausbildungsvereine und der Landesverbände.
Diese treffen einander ca. 5 mal pro Jahr zur sogenannten KandidatInnenvertreter-Konferenz.
Das Ziel dieses Germiums ist es, die Interessen und Anliegen der PsychotherapeutInnen in Ausbildung innerhalb und außerhalb des ÖBVP zu vertreten.